Aufenthaltsbestimmungen

Aufgrund der EU-Rechtsvorschriften ist es jedem EU-Bürger grundsätzlich erlaubt, in Schweden zu leben und zu arbeiten. Für kurze Besuche in Schweden von bis zu drei Monaten brauchen EU-Bürger keinerlei Aufenthaltsgenehmigung.
Personen aus der EU und des EWR müssen bei der Einreise im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. EU-Bürger haben das Recht (uppehållsrätt), in Schweden ohne Aufenthaltsgenehmigung oder spezielle Arbeitserlaubnis zu leben und zu arbeiten. Wer plant, länger als drei Monate in Schweden zu bleiben, muss sich lediglich innerhalb dieser ersten drei Monate bei der schwedischen Einwanderungsbehörde, Migrationsverket, registrieren lassen.
Diejenigen, die nicht erwerbstätig sind, müssen bei der Registrierung nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel verfügen, um sich in Schweden selbst zu versorgen, ohne dabei auf öffentliche Gelder angewiesen zu sein. Als Rentner müssen Sie Bezüge nachweisen können, die mindestens gleichwertig mit dem schwedischen Rentensatz oder rund 6.850 SEK pro Monat sind.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Beschäftigung in Schweden aufnehmen, sind verpflichtet, eine Bescheinigung (employment certification form – verfügbar auf der Website der schwedischen Einwanderungsbehörde) vom schwedischen Arbeitgeber ausfüllen zu lassen, und diese zusammen mit Angaben zur Art der Arbeit, der Dauer ihres Arbeitsvertrags und ihrer Arbeitszeiten bei der Registrierung bereitzustellen. Wer plant, sich in Schweden selbständig zu machen, muss dies nachweisen können, z.B. anhand der Registrierungsbescheinigung des eigenen Unternehmens oder der Lohnsteuerkarte.
EU-Bürger sind berechtigt, nach fünf Jahren in Schweden ein ständiges Aufenthaltsrecht zu beantragen. Für Angehörige anderer Staaten gelten gesonderte Regeln.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer nächstgelegenen schwedischen Botschaft oder der schwedischen Einwanderungsbehörde über geltende Visaregelungen und Bestimmungen für die Arbeit in Schweden.
