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Jedermannsrecht

Nach dem Gesetz hat jeder in Schweden das Recht auf Zugang zur Natur. Demnach darf privates, unbebautes Land ohne vorherige Zustimmung des Besitzers durchquert werden. Selbst ein Lager für eine Nacht darf auf brachliegendem Land ohne weitere Zustimmung aufgeschlagen werden.

Das alte Gesetz ("Allemansrätten") räumt jedermann das Recht ein, sich frei in der Natur zu bewegen – zu Fuß, Pferd, Ski, Fahrrad, oder mit dem Boot. Ein jeder hat das Recht, die meisten wilden Blumen oder Beeren zu pflücken bzw. zu sammeln und an der Küste entlang zu angeln. Voraussetzung ist, dass kein Müll hinterlassen und weder Landschaft noch Tierwelt Schaden zugefügt wird. Die Verpflichtung, die Integrität der Natur und die Privatsphäre anderer zu respektieren muss vollständig verstanden werden.